Gemäss Art. 51 Abs. 2 BauV beträgt die Bandbreite in vorliegendem Fall für die Liegenschaft der Beschwerdeführenden am G.________weg 12 mit sechs Wohneinheiten drei bis 12 Abstellplätze. Im Baugesuch vom 10. Juni 2022 im eBau beschreiben die Beschwerdeführenden das Bauprojekt als «Erweitern von 2 auf 4 PP».16 In seinem Begleitschreiben zum Baugesuch vom 10. Juni 202217 gab der Beschwerdeführer 1 an, für die Liegenschaft G.________weg 12 bestünden heute zehn Abstellplätze, davon sieben Einstellhallenplätze. Gleichzeitig gab er an, die Liegenschaft G.________weg 15 verfüge über sechs Parkplätze, davon fünf Einstellhallenplätze.