Die weiteren Korrespondenzen sowie die Besprechung seien nötig gewesen, um das nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchführen zu können. Die Verfahrenskosten seien nach Auffassung der Gemeinde der Bedeutung der Bausache, aber auch für den Aufwand für die Bearbeitung des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens angemessen.