Dabei sei vereinbart worden, vorläufig auf einen Dienstbarkeitsvertrag zu verzichten und die Zuordnung sämtlicher Parkplätze innerhalb der Überbauung H.________ in absehbarer Zeit zu prüfen und den einzelnen Liegenschaften zuzuordnen. Zu den konkret beanstandeten Kostenpunkten erwidert die Gemeinde, dass für die Rückweisung zur Verbesserung der Aufwand nach Aufwandgebühr II in Rechnung gestellt werde. Diese betrage CHF 120.00 pro Stunde und sei somit richtig in Rechnung gestellt worden. Die weiteren Korrespondenzen sowie die Besprechung seien nötig gewesen, um das nachträgliche Baubewilligungsverfahren durchführen zu können.