Die Gemeinde bringt vor, nach der Prüfung des eingegangenen Baugesuchs sei festgestellt worden, dass mit den zusätzlichen Parkplätzen die Bandbreite der Abstellplätze für Motorfahrzeuge nach Art. 49 BauV überschritten werde. Folglich sei die Ausarbeitung eines Dienstbarkeitsvertrages zwischen den Grundeigentümern der Liegenschaften G.________weg 12 und 15 zwecks Übertragung einzelner Parkplätze im Sinne von Art. 49 BauV verlangt worden. Die Parkplatzsituation sei am 24. August 2022 mit dem Beschwerdeführer 1 besprochen worden. Dabei sei vereinbart worden, vorläufig auf einen Dienstbarkeitsvertrag zu verzichten und die Zuordnung sämtlicher Parkplätze innerhalb der Überbauung H.___