Anweisung I vom 10. August 2022 (Kostenpunkt: CHF 120.00), mit welcher die Gemeinde ohne Rechtsgrundlage vor der Publikation des Baugesuchs einen notariell beurkundeten Dienstbarkeitsvertrag [für die Übertragung eines Parkplatzes gemäss Art. 49 Abs. 3 BauV6] eingefordert habe, sowie die darauffolgende Besprechung auf der Gemeindeverwaltung vom 24. August 2022 (Kostenpunkt: CHF 120.00) überflüssig gewesen. Nachdem die Gemeinde eingesehen habe, dass die Forderung gemäss Anweisung I rechtswidrig und unhaltbar gewesen sei, habe sie auf den Dienstbarkeitsvertrag verzichtet. Trotzdem seien die Kosten für diese unnötigen Aufwendungen verrechnet worden.