2. Verfahrenskosten des Baubewilligungsverfahrens a) Die Beschwerdeführenden beantragen die Reduktion der Verfahrenskosten von CHF 1404.55 um mindestens CHF 300.00. Die Gemeinde habe unnötigen Aufwand generiert, welche nicht ihnen als Gesuchstellenden aufzuerlegen sei. Konkret beanstanden sie das Mängelschreiben vom 1. Juli 2022 (Kostenpunkt: CHF 60.00). Dieses sei nicht nötig gewesen, da letztlich im Bauentscheid keine Ausnahme verfügt worden sei. Zudem gehe aus den eBau- Unterlagen nicht hervor, dass für das Verlegen von Gittersteinen ein Erdbebensicherheitsnachweis erforderlich sei.