3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,3 holte bei der Gemeinde die Vorakten ein und ordnete den Schriftenwechsel an. Mit Stellungnahme vom 21. Dezember 2022 beantragt die Gemeinde, die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen. Am 7. Februar 2023 reichten die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme ein, worin sie die Edition der Baubewilligungsakten im Verfahren Nr. 2022-11073/100961 (Parkplätze auf Wendehammer am G.________weg) bei der Gemeinde beantragen. Dieses Schreiben wird der Gemeinde mit vorliegendem Entscheid zugestellt.