__ erstellten die Beschwerdeführenden, vorerst ohne eine Baubewilligung einzuholen, neue (Aussen-)Parkplätze. Am 10. Juni 2022 reichten die Beschwerdeführenden ein nachträgliches Baugesuch für die Erstellung von zwei zusätzlichen Parkplätzen zu den zwei bestehenden ein.2 Mit Entscheid vom 9. November 2022 bewilligte die Gemeinde das nachträgliche Baugesuch der Beschwerdeführenden und auferlegte ihnen die Kosten des Baubewilligungsverfahrens in der Höhe von CHF 1'404.55. 2. Gegen diese Baubewilligung erhoben die Beschwerdeführenden am 20. November 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD). Sie beantragen, die