b) Die Beschwerdeführer haben der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Betrag von CHF 10'394.45 zu ersetzen. Die Beschwerdeführer haften solidarisch für den gesamten Betrag. IV. Eröffnung - Maître E.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt A.________ und/oder B.________, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Seeland, per E-Mail - Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF), per E-Mail - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Gampelen, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben - Amt für Wald und Naturgefahren (AWN), Abteilung Naturgefahren, zur Kenntnis - Bundesamt für Umwelt, zur Kenntnis