Dasselbe gilt für die Dachgestaltung, die mit der Projektänderung vom 30. März 2023 keine Veränderung erfahren hat. Da der Plan vom 28. Januar 2020 nicht mehr aktuelle Angaben über die Höhe der Flügelmauer enthält, muss zur Vermeidung von Widersprüchen und Missverständnissen klargestellt werden, dass sich die Verbindlichkeit des Projektplans «Situation / Dachaufsicht» vom 28. Januar 2020 auf die Aspekte der naturschutzrechtlichen Massnahmen und der Dachgestaltung beschränkt.