Die Ersatzmassnahmen gemäss dem Fachgutachten Orchideen ergänzen die weiteren Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen, die unverändert bestätigt werden können. Die Beschwerdegegnerin hat die diesbezüglich relevanten Flächen auf dem Projektplan «Situation / Dachaufsicht» vom 28. Januar 2020 dargestellt. Im Rahmen der Projektänderung vom 30. März 2023 hat die Beschwerdegegnerin diesen Plan nicht angepasst. Die fraglichen Flächen haben denn auch keine Änderung erfahren, so dass der Plan vom 28. Januar 2020 insoweit als massgebend gelten kann. Dasselbe gilt für die Dachgestaltung, die mit der Projektänderung vom 30. März 2023 keine Veränderung erfahren hat.