Die Beschwerdegegnerin ist zur Umsetzung der Massnahmen gemäss dem Fachbericht Orchideen einschliesslich Verpflanzungen an 10 Standorte, aber ohne die Aufwertungsmassnahmen bei der Alten Brennerei in Ins zu verpflichten. Die anzuordnenden Ersatzmassnahmen für den Eingriff in Bestand und Lebensraum der Bocks-Riemenzunge sind im Fachgutachten Orchideen einschliesslich dessen Anhang sinnvoll dargestellt. Das Fachgutachten Orchideen kann daher mit der erwähnten Präzisierung als Grundlage für die Anordnung dieser Massnahmen dienen.