Dem Gutachten lässt sich entnehmen, dass der Schutz der Bocks-Riemenzunge bereits mit den Verpflanzungen an die 10 Standorte gegenüber dem jetzigen Zustand verbessert wird. Deshalb überzeugt die Ansicht der ANF, dass es unverhältnismässig wäre, die Beschwerdegegnerin darüber hinaus auch zu Aufwertungsmassnahmen bei der Alten Brennerei in Ins zu verpflichten. Die ANF hält dazu fest, es wäre wünschenswert und zu begrüssen, wenn die Beschwerdegegnerin die Massnahmen bei der Alten Brennerei in Ins freiwillig ebenfalls umsetzen würde. Dem kann sich die BVD anschliessen.