Eine Verpflanzung in den wiederhergestellten oder aufgewerteten Halbtrockenrasen auf den Bauparzellen erscheine nicht zielführend, zumal die mit den Orchideen zu verpflanzenden Soden nicht alle adäquat für einen Halbtrockenrasen seien. Die Erhaltung des bestehenden Orchideenlebensraums wäre zudem, da diese trittempfindlich seien, mit einer normalen Umgebungsnutzung eines Wohnhauses nicht vereinbar und die dafür erforderlichen Nutzungsbeschränkungen faktisch auch kaum durchsetzbar. Demgegenüber würden die vorgesehenen Verpflanzungen an die erwähnten 10 Standorte für das Überleben der Bocks-Riemenzunge im Berner Mittelland eine Verbesserung darstellen.