Gemäss dem Fachgutachten Orchideen stellt eine Fläche von 25 Aren auf den Parzellen Nrn. I.________ und K.________ Potenziallebensraum für die Bocks-Riemenzunge dar. Darauf wurden nunmehr fast 300 Exemplare festgestellt und markiert. Der Gutachter geht davon aus, dass Massnahmen zur Erhaltung oder Wiederherstellung dieses Bestands auf den Bauparzellen nicht zielführend seien, sondern der gesamte Orchideenbestand an geeignete Standorte verpflanzt werden solle. Zur Begründung führt er an, im Bauprozess könnten nicht alle Orchideenstandorte geschont werden. Es müssten daher in jedem Fall Orchideen ausgegraben und in einer spezialisierten Gärtnerei zwischengepflanzt werden, bis wieder genügend