Das Fachgutachten Ökologie sehe zugunsten der schutzwürdigen Vegetationsgesellschaften Wiederherstellungs- und Aufwertungsmassnahmen auf den Bauparzellen entlang des Waldrandes vor, die weiterhin umzusetzen seien. Die zusätzlich vorgeschlagenen Massnahmen bei der «Alten Brennerei» gingen weit darüber hinaus und seien aus Sicht der ANF unverhältnismässig. Die Umsetzung der Massnahme wäre sicher wünschenswert und die ANF würde es begrüssen, wenn die Beschwerdegegnerin diese freiwillig umsetzen würde.