Die Fläche sei Quadratmeterweise untersucht worden. Dabei seien 294 Exemplare der Bocks-Riemenzunge (inkl. Jungpflanzen) auf den Bauparzellen festgestellt und mit Markierstäben versehen worden. Eine Erhaltung bzw. der Schutz dieses Orchideenbestands sei bei Umsetzung des Bauvorhabens der Beschwerdegegnerin nicht möglich. Auch eine 1:1- Wiederherstellung vor Ort falle ausser Betracht, zumal die Orchideen auf der ganzen Potenzialfläche ausgegraben und zwischengepflanzt werden müssten und ihr späteres Überleben nach der Wiedereinpflanzung nur mit unzumutbaren Nutzungsbeschränkungen möglich wäre.