b) Mit Verfügung vom 20. Dezember 2022 forderte das Rechtsamt die Beschwerdegegnerin auf, das Fachgutachten Ökologie vom 19. März 2018 gemäss folgenden Vorgaben zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. - Das Vorkommen der Bocks-Riemenzunge auf den Bauparzellen (Grundbuch Gampelen Nrn. I.________, K.________ und Q.________) ist durch eine ausgewiesene Fachperson mittels einer Felderhebung festzustellen und zu beschreiben. Die gefundenen Exemplare der Bocks-Riemenzunge sind im Hinblick auf eine spätere Verpflanzung in geeigneter Weise zu markieren.