Sofern die Verpflanzung einzelner Orchideenarten ausreiche, müsse noch geklärt werden, wie diese genau erfolgen müsse, da der Platz am Waldrand nicht auszureichen scheine. Zudem müsse geprüft werden, ob die Entfernung und Neuanpflanzung der Hecken einen Einfluss auf allfällig vorhandene Orchideen an den betroffenen Standorten hätten. Aufgrund der zusätzlichen Abklärungen sei die naturschutzrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens erneut zu beurteilen.