Aus Sicht der ANF sollten zumindest die Exemplare im Bereich der Baugrube in andere geeignete Lebensräume transplantiert werden. Die Beschwerdegegnerin habe sich dazu bereit erklärt. Sie habe zudem eine Stellungnahme des von ihr beauftragten Umweltbüros S.________ AG eingereicht, wonach auch in Anbetracht des neu festgestellten grösseren Orchideenvorkommens keine zusätzlichen Auflagen nötig seien. Diese sollten aber so präzisiert werden, dass im Mai vor Baubeginn die erkennbaren Exemplare der «Bocks- Riemenzunge» zu markieren und anschliessend möglichst vollständig zu versetzen seien.