Liste des Bundesamts für Umwelt (BAFU) verzeichnet (Nr. 1421), womit ihr Lebensraum schützenswert sei (Art. 14 Abs. 3 Bst. d NHV). Im Gesamtbauentscheid vom 18. Juli 2019 sei die Beschwerdegegnerin mittels Auflage verpflichtet worden, das damals einzige bekannte Exemplar in den Bereich des Waldrands zu verpflanzen. Nunmehr sei gemäss einer Mitteilung der ANF an das Verwaltungsgericht auf den Bauparzellen ein Vorkommen von über 80 Exemplaren der «Bocks-Riemenzunge» entdeckt worden. Es sei damit offenbar vom zweitgrössten Vorkommen im Berner Mittelland auszugehen. Aus Sicht der ANF sollten zumindest die Exemplare im Bereich der Baugrube in andere geeignete Lebensräume transplantiert werden.