Sie kommen bei Bauvorhaben in Betracht, die je nach ihrer Gestaltung oder Einrichtung oder je nach der Art der Nutzung oder Betriebsführung gesetzeskonform oder gesetzwidrig sein können. Die Nichterfüllung einer Auflage berührt die Geltung der Baubewilligung nicht, kann aber baupolizeiliche Massnahmen – insbesondere die Ersatzvornahme – und Bestrafung nach sich ziehen.10 Eine Baubewilligung kann mit einer Auflage verknüpft werden, wenn die Auflage in einem engen sachlichen Zusammenhang zur erteilten Bau- oder Ausnahmebewilligung steht und verhältnismässig ist. Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.