f) Der Beurteilung durch das AWN kann gefolgt werden. Sie ist in allen Teilen nachvollziehbar und überzeugend. Der vom AWN aufgezeigte Unsicherheit bezüglich der Wandstärken des Ausstiegsschachts kann mit einer Auflage begegnet werden. Auflagen sind Pflichten, die mit einer Baubewilligung verbunden werden (Art. 29 Abs. 2 und Art. 38 Abs. 3 BauG). Sie kommen bei Bauvorhaben in Betracht, die je nach ihrer Gestaltung oder Einrichtung oder je nach der Art der Nutzung oder Betriebsführung gesetzeskonform oder gesetzwidrig sein können.