d) Das Rechtsamt hat das AWN zur Stellungnahme zur Projektänderung vom 30. März 2023 und zum Naturgefahrengutachten der M.________ AG aufgefordert. Das AWN erklärt mit Stellungahme vom 19. Mai 2023, die Beurteilung der zu erwartenden Einwirkungen im Fachgutachten sei plausibel. Die empfohlenen Massnahmen stellten einen wirksamen Schutz gegen die ermittelten Einwirkungen dar. Sie seien korrekt in die Projektänderungspläne übernommen worden. Die Prallmauer weise die im Fachgutachten vorgegebene Höhe auf. Hangseitig seien unterhalb der Schutzkote von 1,55 m ab fertigem Terrain keine Gebäudeöffnungen vorhanden. Die Mauerstärken entsprächen den im Fachgutachten vorgegebenen Werten.