b) Die Beschwerdegegnerin hat am 30. März 2023 eine Projektänderung eingereicht. Diese umfasst folgende Projektpläne: Untergeschoss, Erdgeschoss und Umgebung, 1. Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Attika, Schnitte Haus A, Schnitte Haus B, Ansichten Süd und West, Ansichten Nord und Ost, Werkleitungsplan, alle im Mst. 1:100 vom 20. März 2023, mit Projektänderungsstempel der BVD vom 30. März 2023. Die Beschwerdeführerin reichte dazu ein Naturgefahrengutachten der M.________ AG ein. Die Gutachterin empfiehlt als Massnahmen zum Schutz vor Hangmuren die Ausführung der hangseitigen Gebäudewand, der Flügelmauern und der Verbindungsmauer zwischen den Gebäuden als Prallwand entsprechend der von der