4/17 BVD 110/2022/181 Projektanpassung behoben werden. Das AWN müsste diesfalls das Vorhaben anhand der geänderten Pläne erneut beurteilen. Die Dimensionierung der Fassaden und die definitive Höhe der Flügelmauern könnten nicht erst im Zug der Ausführungsplanung vor Baubeginn festgelegt werden. Die Fachstelle müsse daher bei ihrer neuerlichen Prüfung die Anforderungen an die Höhe und Dimensionierung der Sicherheitselemente bzw. Fassaden konkretisieren.