Jedenfalls sei auf den neuen Plänen erkennbar, dass die östliche (gestaffelte) Mauer kaum über das fertige Terrain rage und damit die von der Fachstelle geforderte massive Brüstung nicht aufweise. Die vom KAWA alternativ geforderten Schwellen seien soweit ersichtlich nur bei zwei der zahlreichen Gebäudeöffnungen an der Ostfassade von Haus B vorgesehen. Auch der im Fachbericht bemängelte östliche Lüftungsschacht sei nach wie vor vorhanden. Damit seien die Auflagen des Fachberichts des KAWA nicht vollständig umgesetzt worden. Voraussichtlich könnten die Mängel mit einer 6 Vgl. Ruth Herzog, in Kommentar zum bernischen VRPG, 2. Aufl. 2020, Art. 84 N. 17 7 Vorakten pag. 354