Die Höhenkoten der Oberkanten der westlichen und östlichen Flügelmauer seien in den früheren Plänen mehrere Meter höher angegeben als in denjenigen, die das Verwaltungsgericht zu beurteilen habe. Aufgrund der unvollständigen Planunterlagen sei nicht abschliessend geklärt, ob die Mauerhöhen im Rahmen der Projektänderung tatsächlich reduziert worden seien und ob sich dies auf die Beurteilung gemäss dem Fachbericht des KAWA auswirke. Jedenfalls sei auf den neuen Plänen erkennbar, dass die östliche (gestaffelte) Mauer kaum über das fertige Terrain rage und damit die von der Fachstelle geforderte massive Brüstung nicht aufweise.