- Die Fassaden sind entsprechend den Angaben in diesem Fachgutachten zu dimensionieren. - Auf den Lichtschacht an der Ostfassade von Haus B ist zu verzichten (Schlammwasser aus Hangmuren) oder auf der Brüstungsmauer in der ostseitigen Verlängerung der Bergfassade ist anstelle eines Zauns eine Betonmauer (Flügelmauer) mit entsprechender Höhe und Dimensionierung zu erstellen. - Sämtliche Gebäudeöffnungen an den Ost- und Westfassaden sind mit einer Schwelle von mindestens 10 cm Höhe zu versehen oder die bergseitigen Fassaden sind mit Flügelmauern zu erstellen, welche verhindern, dass Hangmuren direkt an die seitlichen Fassaden gelangen können.