c) Hingegen erachtet das Verwaltungsgericht das Verfahren hinsichtlich des Schutzes vor Naturgefahren (Hangmuren) und des Biotop- und Artenschutzes als nicht entscheidreif (Erwägungen 11 und 12 des Urteils vom 7. September 2022). Insoweit hat es die Sache zur Fortsetzung des Verfahrens an die BVD zurückgewiesen. 3. Naturgefahren