Am 30. März 2023 reichte die Beschwerdegegnerin eine Projektänderung mit begleitendem Naturgefahrengutachten sowie das ergänzte Fachgutachten Ökologie ein. Das Rechtsamt stellte diese Unterlagen den Verfahrensbeteiligten zu und holte dazu Fachberichte des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) ein. Die Beschwerdegegnerin hielt mit Stellungnahme vom 30. Mai 2023 an ihrem Vorhaben mit der Projektänderung vom 30. März 2023 fest. Das Regierungsstatthalteramt verzichtete auf eine Stellungnahme. Die Beschwerdeführer erklärten mit Stellungnahme vom 7. Juni 2023, dass sie an ihren Anträgen festhielten und auf eine weitere Stellungnahme verzichteten. II. Erwägungen 1. Eintreten