Es stellte ferner in Aussicht, dass die Beschwerdegegnerin das Fachgutachten Ökologie hinsichtlich des Orchideenvorkommens werde überarbeiten bzw. ergänzen müssen. Nachdem sich das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT), Abteilung Naturförderung (ANF) zum geeigneten Zeitpunkt der dafür notwendigen Felderhebungen geäussert hatte, setzte das Rechtsamt der Beschwerdegegnerin dafür Frist bis zum 31. März 2023.