3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet5, teilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 28. November 2022 mit, dass das Verwaltungsgericht die Akten an die BVD retourniert habe und das Verfahren unter der Verfahrensnummer 110/2022/181 wieder aufgenommen werde. Es gab der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zur Einreichung einer Projektänderung, um den vom Verwaltungsgericht festgestellten Mängeln bezüglich des Schutzes vor Naturgefahren Rechnung zu tragen. Es stellte ferner in Aussicht, dass die Beschwerdegegnerin das Fachgutachten Ökologie hinsichtlich des Orchideenvorkommens werde überarbeiten bzw. ergänzen müssen.