2. Die Beschwerdeführer erhoben gegen den Entscheid der BVD Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Das Verwaltungsgericht kam mit Urteil vom 7. September 20224 zum Schluss, dass hinsichtlich der Naturgefahren sowie des Naturschutzes weitere Abklärungen erforderlich seien, damit einerseits die Sicherungsmassnahmen gegen Hangmuren präzisiert und andererseits die Vereinbarkeit des Bauvorhabens mit dem Biotop- und Artenschutz abschliessend geklärt werden könne.