Die BVD bewilligte diese unter der Auflage, dass die Fläche des vormaligen Besucherparkplatzes entlang des Rebenwegs gemäss dem von der BVD bewilligten Projektänderungsplan 02c «Erdgeschoss und Umgebung» begrünt werden müsse. Im Übrigen bestätigte die BVD den Gesamtbauentscheid vom 18. Juli 2019 und wies die Beschwerde ab (BVD 110/2019/144 vom 8. Mai 2020).