Nach Projektänderungen vom 14. September 2018 und vom 1. Februar 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Seeland mit Gesamtbauentscheid vom 18. Juli 2019 die Gesamtbaubewilligung. Die Beschwerdeführer fochten diesen Entscheid bei der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion, BVD) an. Am 13. Februar 2020 reichte die Beschwerdegegnerin eine weitere Projektänderung ein. Die BVD bewilligte diese unter der Auflage, dass die Fläche des vormaligen Besucherparkplatzes entlang des Rebenwegs gemäss dem von der BVD bewilligten Projektänderungsplan 02c «Erdgeschoss und Umgebung» begrünt werden müsse.