Die Parzelle Nr. Q.________ liegt in der Wohnzone, die Parzellen Nrn. I.________ und K.________ teils in der Wohnzone, teils in der Landwirtschaftszone; die Zonengrenze entspricht der Waldgrenze. Auf den Bauparzellen sind wegen der Gefahr von Hangmuren Gefahrengebiete der Gefährdungsstufe gelb (geringe Gefährdung), blau (mittlere Gefährdung) und/oder braun (unbestimmt) ausgewiesen. Über die Parzellen Nrn. I.________ und K.________ verläuft ferner eine als kommunaler Trockenstandort ausgewiesene Fläche.1 Im mittleren bis westlichen Teil der Parzelle Nr. I.______