1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 12. Oktober 2022 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 19. Oktober 2021 mit Projektänderung vom 18. Mai 2022 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 1695.50 werden der Beschwerdegegnerschaft zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Sumiswald zuständig.