a) Die amtlichen Kosten für das Baubewilligungsverfahren haben in jedem Fall die Gesuchstellenden zu tragen, Parteikosten werden keine gesprochen (Art. 52 Abs. 1 BewD8). Gemäss dem Bauentscheid der Gemeinde Sumiswald vom 12. Oktober 2022 belaufen sich die amtlichen Kosten auf CHF 1695.50. Die amtlichen Kosten werden der Beschwerdegegnerschaft (Bauherrschaft) zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde Sumiswald zuständig.