In ihrer Stellungnahme vom 30. Juni 2023 macht die Beschwerdegegnerschaft geltend, die Verfügung der Anzahl Kaninchen werde als willkürlich erachtet. Sie würden seit je her nicht mehr als 14 Kaninchen halten, gemäss Tierschutzgesetz könnten sie auf der vorhandenen Fläche bis zu 34 Kaninchen halten. Die Beschwerdegegnerschaft verlangt eine Beurteilung vor Ort. Zudem erwartet sie, dass Umweltvergehen von Seiten der Beschwerdeführenden in das Verfahren einbezogen würden.