c) Die Beschwerdegegnerschaft macht in ihrer Beschwerdeantwort vom 8. Dezember 2022 geltend, bei der Festlegung der Anzahl Kaninchen durch die Vorinstanz seien verschiedene Aspekte nicht berücksichtigt worden. Die Festlegung der Anzahl Kaninchen sei unter diesen Aspekten neu zu beurteilen.