In ihrer Stellungnahme vom 23. Juni 2023 macht die Gemeinde geltend, es sei kein Grund ersichtlich, aufgrund der Annahme, die Beschwerdegegnerschaft sei mit der Auflage nicht einverstanden, die Baubewilligung aufzuheben. Die Beschwerdegegnerschaft habe keine Beschwerde gegen die Baubewilligung mit Auflage zur Tierzahl eingereicht und damit die Auflage akzeptiert. Es sei zulässig, eine Auflage betreffend Höchstzahl an Tieren zu verfügen, die unterhalb dem heutigen Bestand liege, und es sei nicht erkennbar, warum die Baubewilligung deshalb nicht hätte erteilt werden dürfen.