Nachdem alle Verfahrensbeteiligen die Gelegenheit wahrgenommen hatten, zu zwei Überlegungen des Rechtsamts betreffend den Grenzabstand und die Anzahl Kaninchen Stellung zu nehmen, erhielten die Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, eine allfällige weitere Stellungnahme einzureichen. Diese Gelegenheit wurde von den Beschwerdeführenden und der Beschwerdegegnerschaft genutzt, sie reichten je eine weitere Stellungnahme ein. 4. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintreten