3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Dabei gab es auch dem Amt für Umwelt und Energie (AUE) die Gelegenheit zur Stellungnahme. Die Gemeinde Sumiswald äusserte sich mit Stellungnahme vom 8. Dezember 2022 zur Beschwerde, verzichtete dabei aber auf das Stellen von Anträgen. Die Beschwerdegegnerschaft stellt in ihrer Beschwerdeantwort vom 8. Dezember 2022 ebenfalls keinen ausdrücklichen Antrag. Aus den Ausführungen lässt sich jedoch schliessen, dass sie die Beschwerde als unbegründet erachten und damit implizit deren Abweisung beantragen.