Die Beschwerdegegnerinnen haben der Beschwerdeführerin Parteikosten in der Höhe von CHF 727.– (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. Sie haften solidarisch für den gesamten Betrag. 6. Je ein Exemplar des in Ziff. 1 genannten Projektänderungsplans geht an die Beschwerdegegnerinnen und an die Gemeinde Spiez. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt B.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. D.________, Beilage gemäss Ziff. III/6, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Spiez, Abteilung Bau, Beilage gemäss Ziff. III/6, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor