3. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 22. Dezember 2021 folgendermassen ergänzt: Der Dienstbarkeitsvertrag vom 21. Juni 2022 betreffend Wegrecht (inkl. Freihaltung der Sichtberme) (Urschrift Nr. H.________) muss vor Baubeginn im Grundbuch zur Eintragung angemeldet sein (Tagebucheintrag). Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 22. Dezember 2021 bestätigt. Insofern wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 4. Die Beschwerdeführerin hat Verfahrenskosten in der Höhe von CHF 2700.– zu tragen.