1. Die Projektänderung vom 9. November 2022 gemäss dem Projektplan «Grundriss Untergeschoss/Einstellhalle vom 9. November 2022, gestempelt vom Rechtsamt der BVD am 11. November 2022, wird bewilligt. Insofern ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. 2. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Spiez vom 22. Dezember 2021 wird von Amtes wegen folgendermassen geändert: «Die Gesamtbewilligung umfasst: (...) Die Ausnahmebewilligung nach Art. 80 SG Die Strassenanschlussbewilligung nach Art. 85 SG unter den nachstehenden Bedingungen und Auflagen: (...)»