Die Anforderungen der LSV sind daher auch in dieser Hinsicht erfüllt. Die geringfügige Projektänderung bezüglich des Abstands zwischen der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung gemäss dem revidierten, von der BVD am 11. November 2022 gestempelten Plan «Grundriss Untergeschoss / Einstellhalle» kann bewilligt werden. Dritte sind davon nicht berührt (vgl. Art. 43 Abs. 3 BewD). Die Beschwerde erweist sich auf hinsichtlich der gerügten Lärmimmissionen als unbegründet. 16. Ergebnis und Kosten