e) Bauten und Anlagen dürfen nicht zu Einwirkungen führen, die der Zonenordnung widersprechen (Art 24 Abs. 1 BauG). Mit der zonengemässen Nutzung verbundene Einwirkungen müssen jedoch geduldet werden (Art. 89 Abs. 1 und 2 BauV). Dies gilt auch für Einwirkungen aus für das Wohnen notwendigen Nebenanlagen wie Parkplätze und den davon ausgehenden Verkehr.92 Der Verkehr, der sich aus der Nutzung von Wohnbauten ergibt, gehört zu den Einwirkungen, die mit einer Wohnnutzung einhergehen und daher in der Mischzone geduldet werden müssen. Geplant sind insgesamt 27 Autoabstellplätze, wobei 19 in der Einstellhalle vorgesehen sind. Die Bandbreite gemäss Art. 51 Abs. 2 BauV wird eingehalten.