In seiner Stellungnahme Energie vom 21. Oktober 2022 teilte das AUE mit, nach der Überarbeitung durch die Bauherrschaft sei in den neuen Planunterlagen ersichtlich, dass der Abstand zwischen der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung 2.01 Meter betrage. Mit dieser Planung werde der Mindestabstand von zwei Meter gerade eingehalten. Es weise dennoch erneut auf die bereits in der ersten Stellungnahme erwähnten Punkte hin. Die Positionierung der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnungen sei trotz der Einhaltung des Mindestabstands von zwei Metern sorgfältig zu planen. Zu beachten seien folgende Grundsätze: